
Am 11. Februar, auf dem Höhepunkt des Ferkelbuch-Streits, hatte Sahm unter der Überschrift „Der diskrete Charme der Diffamierung" einen Beitrag im Feuilleton der Neue Ruhr Zeitung veröffentlicht, der sich mit dem religionskritischen Kinderbuch „Wo bitte geht's zu Gott?", fragte das kleine Ferkel auseinandersetzte. Im Abschnitt, in dem ein jüdischer Rabbi die Sintflut-Erzählung wiedergibt, sah Sahm aufgrund der „Formulierung ‘Menschen vernichten'" eine „vielleicht sogar latent anitsemitische Darstellung", da die Begrifflichkeit „der Nazisprache" entlehnt sei. In einem kurz zuvor erschienenen Text bei ntv hatte er sogar von einer „vielleicht gar antisemitisch angehauchten Darstellung" gesprochen.
Der
Alibri Verlag sah darin eine Verletzung der journalistischen
Sorgfaltspflicht und reichte eine Beschwerde beim Deutschen Presserat
ein. Ohne jede sachliche Grundlage werde der Autor Michael
Schmidt-Salomon in einen Zusammenhang mit Antisemitismus gebracht; dies
sei als Verstoß gegen den Pressekodex zu werten.
In seiner Begründung verwies Verleger Gunnar Schedel darauf, dass die Formulierung, Gott habe sich entschlossen, „alles Leben auf der Erde zu vernichten" (insofern hatte Sahm also nicht einmal richtig zitiert), keineswegs dem Sprachschatz der Nationalsozialisten entnommen sei. Diese hätten ihre Verbrechen vielmehr mit euphemisierenden Begriffen beschrieben; die Vernichtung der europäischen Juden wurde als „Endlösung der Judenfrage" kommuniziert (und eben nicht als Vernichtung von Mitmenschen).
Mit geringem Rechercheaufwand, so Schedel weiter, hätte Sahm herausfinden können, was tatsächlich die Quellen waren, aus denen Schmidt-Salomon seine Formulierungen entlehnt hat: Kinderbibeln. Die in der Anlage mit eingereichten Kopien und weitere Quellenangaben belegen tatsächlich, dass die erschreckende Darstellung der Sintflut, in deren Zuge fast alles Leben auf der Erde durch Gottes Wille ausgelöscht wird, sich bis in die Wortwahl hinein in diversen für Kinder ab acht Jahren empfohlenen Bibeln findet (in einigen Fällen sogar mit exakt der Formulierung, die Sahm als „Nazisprache" erkannt haben wollte).
Die Neue Ruhr Zeitung betonte in ihrer
Entgegnung, dass es sich um persönliche Meinungsäußerungen des Autors
handele. Zudem sei zu berücksichtigen, dass Sahm als
Israel-Korrespondent sich „sicherlich auch ein stückweit die
Sensibilität seines Gastlandes in Bezug auf vermeintliche oder reale
antisemitische Äußerungen zu eigen gemacht" habe. Einen Verstoß gegen
die Sorgfaltspflicht konnte die NRZ nicht erkennen, es müsse jedem
Journalisten freistehen, die Quellen seiner Meinungsbildung selbst zu
wählen. Eine antisemitische Einstellung jedoch habe man weder Buchautor
noch Verlag zuschreiben wollen; sofern dieser Eindruck entstanden sei,
bedauere man dies.
Der Beschwerdeausschuss des Presserates entschied nach längerer Diskussion einstimmig, dass durch den Artikel der in Ziffer 9 des Pressekodex festgehaltene Schutz der Ehre verletzt sei. Die Behauptung, die Formulierung „Menschen vernichten" sei der Nazisprache entlehnt, gehe über eine zulässige Sachkritik hinaus. Die Aussage, es liege eine „latent antisemitische Darstellung" vor, entbehre jeglicher Grundlage, folglich sei es „ehrverletzend", Buchautor und Verlag in die Nähe nationalsozialistischer Haltungen zu rücken. Es erging eine „Missbilligung" (diese muss von der betroffenen Zeitung nicht abgedruckt werden, der Presserat empfiehlt dies jedoch als „Ausdruck fairer Berichterstattung").
Im Alibri Verlag wurde die Entscheidung mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. „Wir freuen uns über diese Entscheidung, in der wir eine Stärkung der Streitkultur sehen", schreibt das Verlagskollektiv in seinem Newsletter. Denn damit werde unterstrichen, dass auch in hart geführten Debatten, das Argument im Vordergrund stehen müsse und alle Vorwürfe einer sachlichen Grundlage bedürfen.
Martin Bauer